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Umgang mit Fremdfirmen

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Professioneller Umgang mit Fremdfirmen am betrieblichen Service Desk – Rechtliche und organisatorische Aspekte

Professioneller Umgang mit Fremdfirmen am betrieblichen Service Desk – Rechtliche und organisatorische Aspekte

In vielen Unternehmen sind Fremdfirmen unverzichtbar, um spezialisierte Dienstleistungen oder technische Aufgaben zu übernehmen. Dies betrifft vor allem Bereiche wie Facility Management, IT, Instandhaltung, Reinigung, Sicherheit oder Bauprojekte. Der Umgang mit Fremdfirmen erfordert eine präzise Steuerung, um Qualität, Effizienz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Fehlende oder unklare Regelungen können zu Sicherheitsrisiken, rechtlichen Problemen, Qualitätsmängeln und Kostensteigerungen führen. Daher muss der betriebliche Service Desk eine strukturierte Strategie für das Fremdfirmenmanagement verfolgen, die sowohl betriebliche als auch gesetzliche Anforderungen berücksichtigt.

Warum ist der professionelle Umgang mit Fremdfirmen wichtig?

Ein professioneller Umgang mit Fremdfirmen sichert Qualität und Sicherheit:

  • Klare vertragliche Regelungen verhindern Haftungsrisiken.

  • Strenge Sicherheitskontrollen schützen das Unternehmen und die Mitarbeitenden.

  • Effiziente Prozesssteuerung erhöht die Qualität der erbrachten Leistungen.

  • Transparente Kommunikation erleichtert die Zusammenarbeit und vermeidet Missverständnisse.

Rechtskonformer Service Desk für Fremdfirmen-Kooperation

Mit diesen Maßnahmen kann der Service Desk eine rechtskonforme, sichere und effiziente Zusammenarbeit mit Fremdfirmen gewährleisten.

Was sind Fremdfirmen?

Fremdfirmen sind externe Dienstleister oder Auftragnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören.

Beispiele:

  • Technische Dienstleistungen (Wartung von Maschinen, IT-Support, Elektroarbeiten)

  • Bauprojekte (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)

  • Reinigungs- und Hygienedienste (Unterhaltsreinigung, Spezialreinigungen)

  • Sicherheitsdienste (Objektschutz, Zugangskontrolle, Brandschutz)

  • Beratungs- und Schulungsdienstleistungen (IT-Consulting, Compliance-Schulungen)

Unterschiede zwischen internen und externen Dienstleistern

Während interne Dienstleister direkt dem Unternehmen angehören, sind Fremdfirmen vertraglich gebundene Unternehmen, die auf vertraglicher Basis für definierte Leistungen eingesetzt werden. Dies führt zu spezifischen steuerlichen, rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen, die ein professionelles Fremdfirmenmanagement erfordern.

Vertragsrecht: Klare Regelungen für Fremdfirmen

Der wichtigste Schritt im Umgang mit Fremdfirmen ist eine rechtssichere Vertragsgestaltung. Ein Vertrag mit einer Fremdfirma sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

Leistungsbeschreibung:

  • Klare Definition der zu erbringenden Dienstleistung

  • Qualitätsstandards und einzuhaltende Normen (z. B. DIN-Normen, ISO 9001, VDE-Vorschriften)

Haftung und Gewährleistung:

  • Wer ist für Schäden oder Verzögerungen verantwortlich?

  • Vertragsstrafen bei Nichterfüllung oder schlechter Qualität

Vertragslaufzeit und Kündigungsregelungen:

  • Dauer des Vertrags

  • Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bei Pflichtverletzungen

Einhaltung von Vorschriften und Arbeitsrecht:

  • Mindestlohnregelungen, Arbeitsschutzvorschriften, Dokumentationspflichten

Geheimhaltung und Datenschutz:

  • NDAs (Non-Disclosure Agreements) für den Schutz interner Daten

  • DSGVO-Konformität bei Zugriffen auf personenbezogene Daten

Relevante Gesetze:

  • BGB (§§ 631-651 Werkvertrag, §§ 611-630 Dienstvertrag)

  • Handelsgesetzbuch (HGB)

  • Mindestlohngesetz (MiLoG)

Betreiberpflichten und Verkehrssicherungspflichten

Betreiber von Anlagen oder Gebäuden müssen sicherstellen, dass Fremdfirmen keine Gefahr für sich oder andere darstellen. Dazu gehören:

Wege- und Sicherheitsvorschriften:

  • Abgesperrte Gefahrenbereiche

  • Regelung von Transportwegen und Maschinenzugängen

Freigabeverfahren für gefährliche Arbeiten:

  • Arbeiten an elektrischen Anlagen nur mit schriftlicher Freigabe

  • Heißarbeiten (Schweißen, Löten) nur mit Brandschutzmaßnahmen

Regelmäßige Kontrollen durch betriebliche Sicherheitsbeauftragte

  • BGB § 823 (Haftung bei Pflichtverletzung)

  • ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung)

Anmeldung und Zugangskontrolle

  • Alle Fremdfirmenmitarbeitenden müssen sich registrieren.

  • Ausgabe von Zugangskarten oder Besucherausweisen mit begrenztem Gültigkeitszeitraum.

  • Dokumentation von Zutritten und Aufenthaltszeiten im System.

Sicherheitsunterweisung und Schulung

  • Sicherheitsunterweisungen müssen dokumentiert und regelmäßig wiederholt werden.

  • Einführung einer Checkliste für betriebliche Sicherheitsvorgaben.

Koordination und Zusammenarbeit

  • Feste Ansprechpartner für Fremdfirmen benennen.

  • Regelmäßige Meetings zur Abstimmung von Arbeitsfortschritten.

  • Sofortige Eskalation bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln.

Qualitätskontrolle und Abnahme

  • Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Leistungsprüfung.

  • Dokumentation von Mängeln und Abweichungen.

  • Rückgabe von Zugangskarten, temporären IT-Zugängen oder Betriebsmitteln.

Herausforderungen und Lösungen

Herausforderung

Lösung

Unzureichende Kontrolle über Fremdfirmen

Einführung digitaler CAFM-Systeme für Echtzeit-Überwachung

Sicherheitsrisiken durch Fremdfirmenmitarbeitende

Strenge Zugangskontrollen und verpflichtende Sicherheitsunterweisungen

Schlechte Qualität der Arbeit

Vertragsstrafen und regelmäßige Audits

Datenschutzrisiken

NDA und DSGVO-konforme Datenverarbeitung

Fehlende Kommunikation zwischen Service Desk und Fremdfirmen

Feste Ansprechpartner und wöchentliche Abstimmungsmeetings