Betriebsvereinbarung Ticket-System
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Betriebsvereinbarung
Nachfolgend finden Sie eine neutralisierte und allgemein gehaltene Muster-Betriebsvereinbarung, die sich auf die Einführung oder Modernisierung eines betrieblichen Service-Desk- bzw. Ticket-Systems bezieht. Dabei wird auch auf moderne Funktionen eingegangen, die in aktuellen Ticket-Systemen (z. B. Self-Service-Portale, KI-basierte Routing-Ansätze, SLA-Management, Dashboards u. a.) üblich sind.
Zur effizienten Unterstützung von IT-Anfragen und anderen betrieblichen Services wird ein modernes Service-Desk-/Ticket-System eingeführt bzw. aktualisiert. Dieses System ermöglicht eine strukturierte Erfassung, Bearbeitung und Dokumentation von Service-Anliegen sowie die Bereitstellung zusätzlicher Funktionen (z. B. Self-Service-Portale, Wissensdatenbank, SLA-Management, KI-gestütztes Ticket-Routing). Die vorliegende Betriebsvereinbarung regelt Umfang, Nutzung und Auswertung der anfallenden Daten sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten.
Zweck
Störungen, Anfragen oder Serviceaufträge (z. B. IT, Facility Management, Personalservices) zu erfassen und zu steuern,
Kommunikationsabläufe zu optimieren,
Bearbeitungszeiten zu verkürzen,
Transparenz hinsichtlich des Status von Anfragen zu schaffen.
Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG, die das Ticket-System nutzen (z. B. zur Erstellung oder Bearbeitung von Service-Tickets).
Leitende Angestellte i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG sind nicht erfasst; für sie kann eine analoge Regelung gelten.
Das System kann ggf. standort- oder konzernübergreifend genutzt werden, sofern eine entsprechende Gesamt- oder Konzernbetriebsvereinbarung vorliegt oder zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird.
Ticket-Erstellung und -Verwaltung
Self-Service-Portal bzw. Weboberfläche, E-Mail oder Chatbots zur Erfassung von Störungen/Anfragen.
Kategorisierung, Priorisierung und Weiterleitung der Tickets an zuständige Teams (z. B. IT, Gebäudemanagement, HR-Service).
Optionale moderne Funktionen
KI-gestütztes Routing: Künstliche Intelligenz kann Vorschläge für die passende Supportgruppe machen (z. B. basierend auf Ticketkategorie oder Schlüsselwörtern).
SLA-Management: Überwachung von Bearbeitungszeiten in Bezug auf definierte Service-Level-Agreements.
Wissensdatenbank oder Knowledge-Base: Bietet den Nutzer*innen und Support-Teams Vorlagen, Anleitungen und FAQs.
Dashboards und Reporting: Darstellung zusammengefasster Kennzahlen (z. B. Anzahl offener oder gelöster Tickets, Durchschnittsbearbeitungszeit).
Automatisierte Benachrichtigungen an Nutzende (z. B. Ticketstatus, voraussichtliche Bearbeitungsdauer).
Art der verarbeiteten Daten
Ticketdaten (z. B. kurze Beschreibung des Anliegens, Kategorie, Status, Priorität, Erstellzeitpunkt).
Personendaten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Abteilung) der anfragenden Person und des/der Bearbeitenden.
Systeminformationen (z. B. betroffene Geräte, Standorte, ggf. Fehlercodes).
Datenspeicherung und -löschung
Die Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie sie für die Bearbeitung und Dokumentation der Tickets notwendig ist.
Regelmäßige Löschfristen (z. B. nach X Monaten/Jahren) sind festzulegen. Eine längere Aufbewahrung kann aus rechtlichen oder dokumentarischen Gründen zulässig sein (z. B. bei Projektbezug oder Audits).
Zugriffsberechtigungen
Der Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt rollen- und bedarfsbezogen (z. B. Supportteam nur für die ihnen zugewiesenen Tickets).
Nur autorisierte Personen (z. B. Administrator*innen, IT-Serviceleitung, Datenschutzbeauftragte) haben erweiterte Zugriffsrechte.
Passwort- oder identitätsbasierte Sicherheitskonzepte müssen gewährleistet sein.
Zulässige Kennzahlen
Anzahl erstellter Tickets pro Zeitraum (anonymisiert oder auf Support-Team-Ebene).
Bearbeitungszeiten in anonymisierter Form oder auf Ebene von Supportgruppen.
Erfüllungsgrade von Service-Level-Agreements (SLA).
Statusübersichten (z. B. offene, geschlossene, eskalierte Tickets).
Unzulässige Auswertungen
Personalisierte Auswertungen einzelner Beschäftigter zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle.
Vergleiche auf Personenebene (z. B. „Wer löst wie viele Tickets am schnellsten?“).
Zielvorgaben oder Ranking basierend auf individuellen Daten, die Rückschlüsse auf persönliche Leistung erlauben.
Kein Einsatz zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen
Daten aus dem Ticket-System dürfen nicht zur Vorbereitung oder Begründung arbeitsrechtlicher Schritte (z. B. Abmahnung, Kündigung) herangezogen werden.
Bei Verdacht auf Missbrauch oder Straftaten kann eine separate Prüfung erfolgen (z. B. in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung), wobei die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu wahren sind.
Neue Funktionen und Module
Einführung zusätzlicher Funktionen (z. B. Data-Warehouse-, Big-Data-Auswertungen, KI-gestützte Analysen) bedarf einer vorherigen Zustimmung des Betriebsrats.
Über den in § 3 beschriebenen Funktionsumfang hinausgehende Erweiterungen sind mitbestimmungspflichtig.
Aktualisierung der Betriebsvereinbarung
Wesentliche Änderungen im Hinblick auf Datenerfassung, Datenauswertung oder Nutzungszweck des Ticket-Systems erfordern eine Ergänzung oder Anpassung dieser Vereinbarung.
Anpassungen können schriftlich als Ergänzungsprotokoll erfolgen, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.
Inkrafttreten
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft oder ab dem Tag der Live-Schaltung des neuen Service-Desk-/Ticket-Systems, sofern im Protokoll anders vereinbart.
Kündigung und Nachwirkung
Eine Kündigung dieser Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von X Monaten zum Monatsende erfolgen, erstmals jedoch X Monate nach ihrem Inkrafttreten.
Nachwirkung: Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung gelten die bisherigen Regelungen fort.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtlich unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der restlichen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Regelungszweck entsprechende rechtswirksame Regelung zu vereinbaren.
Hinweis zur individuellen Anpassung
Dieses Dokument ist ein Muster und muss stets an die konkreten betrieblichen Gegebenheiten und rechtlichen Anforderungen (z. B. Tarifverträge, interne Richtlinien, Datenschutzgesetze) angepasst werden.
Bei umfangreichen Datenauswertungen (z. B. KI-gestützte Analysen, Data-Warehouse-Funktionen) können weitergehende Datenschutz- oder IT-Sicherheitsregelungen erforderlich sein.
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bleiben in allen Punkten, die über den beschriebenen Funktionsumfang hinausgehen, gewahrt.