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Öffnungs- und Besetzungszeiten eines modernen Service Desks

Facility Management: Service-Desk » Strategie » Struktur » Zeiten

Öffnungs- und Besetzungszeiten eines modernen Service Desks

Öffnungs- und Besetzungszeiten eines modernen Service Desks

Ein Service Desk in einem Unternehmen, das überwiegend von 06:00 bis 16:00 Uhr operiert, aber auf Schwankungen in Schichtmodellen reagieren muss, benötigt eine durchdachte Planung seiner Öffnungs- und Besetzungszeiten. Diese Planung muss einerseits die notwendige Verfügbarkeit des Service Desks sicherstellen und andererseits arbeitsrechtliche Vorgaben, Mitbestimmungsrechte, Urlaubsplanung und den Umgang mit Krankheitsfällen berücksichtigen.

Optimierte Verfügbarkeit durch flexible Schichtmodelle

Beispiel

  • Hauptöffnungszeit 05:30 – 17:00 Uhr, mit erweiterter Verfügbarkeit bis 20:00 Uhr

  • Transparente Personalplanung mit Berücksichtigung von Urlaub und Krankheit

  • Bereitschaftsdienst aus dem Home-Office bei Bedarf in den Betrieb zu kommen

  • Automatisierung zur Entlastung, mit Betriebsrat abgestimmt

  • Eskalationsstufen und Notfallpläne für plötzliche Personalausfälle

Effiziente und rechtssichere Organisation des Service Desks

Diese Lösung stellt eine effiziente, faire und rechtssichere Organisation des Service Desks sicher. Betriebsspezifische Anpassungen sind sicher notwendig.

Reguläre Service Desk-Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten müssen sich nach den betrieblichen Erfordernissen der Fertigung richten, aber auch sozialverträglich und wirtschaftlich gestaltet sein, z.B.:

Reguläre Öffnungszeiten:

  • Hauptservicezeit: 05:30 – 17:00 Uhr (inkl. Vorbereitungs- und Abschlussphase der Produktion).

  • Erweiterte Öffnungszeiten: Bis 20:00 Uhr, wenn Sonderschichten oder spezifische betriebliche Anforderungen dies erfordern.

  • Eingeschränkte Verfügbarkeit außerhalb dieser Zeiten, z. B. durch Self-Service-Portale oder eine Notfallbereitschaft.

Bereitschaftsdienst für Notfälle:

  • Notfallbereitschaft für kritische IT- oder technische Störungen, die den Betrieb gefährden.

  • Klare Eskalationsstufen, damit nur echte Notfälle bearbeitet werden müssen.

Self-Service- und Automatisierungslösungen:

  • Wissensdatenbanken und automatisierte FAQ-Systeme, um Standardfragen zu beantworten.

  • KI-gestützte Chatbots zur ersten Problemanalyse und Ticket-Erstellung außerhalb der regulären Zeiten.

Mitbestimmung und arbeitsrechtliche Vorgaben zur Arbeitszeitregelung

Die Festlegung oder Änderung der Öffnungszeiten des Service Desks unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, da sie die Arbeitszeitgestaltung beeinflusst.

Betriebsrat muss beteiligt werden bei:

  • Verlängerung oder Verkürzung der Servicezeiten.

  • Einführung oder Änderung von Rufbereitschaft oder Schichtmodellen.

  • Regelungen zu Mehrarbeit oder flexiblen Arbeitszeiten.

Relevante arbeitsrechtliche Vorgaben:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Maximal 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag, einschließlich Überstunden.

  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten.

  • Besondere Regelungen für Nachtarbeit (23:00 – 06:00 Uhr).

Tarifverträge & Betriebsvereinbarungen:

  • Falls ein Tarifvertrag für IT- oder Technik-Dienstleistungen besondere Arbeitszeitregelungen vorsieht, sind diese zu beachten.

Schichtmodell für den Service Desk

Um eine ausreichende Abdeckung bei gleichzeitiger Entlastung der Mitarbeitenden sicherzustellen, empfiehlt sich folgendes Modell:

Reguläre Besetzungszeiten:

  • Frühschicht (05:30 – 14:00 Uhr): Volle Besetzung für den Produktionsbeginn.

  • Spätschicht (14:00 – 17:00 Uhr, optional bis 20:00 Uhr): Teilbesetzung für spätere Schichtzeiten.

  • Keine reguläre Nachtschicht, nur Notfallbereitschaft für kritische Vorfälle.

Dynamische Anpassung der Besetzung:

  • Personaleinsatzplanung wird monatlich mit dem Betriebsrat abgestimmt, um faire und transparente Dienstpläne zu gewährleisten.

  • Flexibles Arbeiten mit Kernarbeitszeiten, damit Mitarbeitende in Absprache ihre Schichten tauschen können.

  • Einsatz von KI-gestützter Schichtplanung, um Personal effizient auf Nachfrage anzupassen.

Mitbestimmung bei Personalbesetzung und Rufbereitschaft

Die Einteilung von Personal fällt unter die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG,

insbesondere wenn:

  • Schichtzeiten geändert oder erweitert werden.

  • Bereitschaftsdienste eingeführt oder angepasst werden.

  • Verpflichtende Überstunden zur Abdeckung von Engpässen eingeführt werden.

Zustimmung des Betriebsrats bei digitalen Systemen

Falls digitale Systeme zur Personalplanung oder Leistungserfassung genutzt werden, greift § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen), sodass eine Zustimmung des Betriebsrats erforderlich ist.

Frühzeitige und transparente Urlaubsplanung:

  • Mindestens 3 Monate im Voraus, um alternative Besetzung zu ermöglichen.

  • Genehmigungskriterien müssen mit dem Betriebsrat abgestimmt sein, um faire Vergabe sicherzustellen.

  • Urlaubssperren sind nur für besonders kritische Zeiträume zulässig, müssen aber mit einer Betriebsvereinbarung abgesichert sein.

Vertretungsregelungen für Urlaubszeiten:

  • Schichtpläne mit Springerkapazitäten, um Ausfälle abzufangen.

  • Teilweise Umverteilung von Aufgaben auf andere Abteilungen (z. B. IT oder Facility Management).

  • Unterstützung durch automatisierte Systeme, um die Servicequalität aufrechtzuerhalten.

Flexible Ersatzplanung für Krankheitsfälle:

  • Kurzfristige Schichtanpassung durch freiwillige Übernahme von Kolleg*innen.

  • Springerkräfte oder flexible Mitarbeitende, die bei Notfällen einspringen können.

  • Homeoffice-Optionen für administrative Tätigkeiten, falls Mitarbeitende arbeitsfähig, aber nicht vor Ort sein können.

Sicherstellung der Mindestbesetzung:

  • Minimalbesetzung festlegen, um den Service Desk funktionsfähig zu halten.

  • Notfall-Eskalationsstufen, falls unvorhersehbar mehrere Mitarbeitende ausfallen.

  • Gezielte Nutzung von KI-gestützten Systemen, um Arbeitsbelastung zu reduzieren.